Antrag auf Daueraufenthalt - EU (Seite 4)

Sicherung des Lebensunterhalts (Fortsetzung)
Kranken- und Pflegeversicherung
Der Versicherungsschutz ist
Verpflichtung nach den Abgabegesetzen
Rechtsverstöße

Hinweis: Ausländerbehörden erhalten gem. § 41 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes über das Bundeszentralregister und das Erziehungsregister (BZRG) unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister. Es sind daher in diesem Antrag alle Vorstrafen – auch solche nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 BZRG – anzugeben. Das Verschweigen von Vorstrafen im Antrag kann strafrechtlich verfolgt werden und zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen.

Wurden Sie wegen Rechtsverstößen verurteilt?

Weitere Verstöße bitte auf gesondertem Blatt angeben.

Wird gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt? Wurde öffentliche Klage erhoben?
Wurden Sie bereits aus Deutschland oder einem Schengener Vertragsstaat ausgewiesen oder abgeschoben?
Wurde ein Einreiseantrag von Deutschland oder einem Schengener Vertragsstaat abgelehnt?
Wurde ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel / eine Aufenthaltsgenehmigung von Deutschland oder einem Schengener Vertragsstaat abgelehnt?
Integration (nur bei Einreise ab dem 01. 01. 2005 auszufüllen)
Verfügen Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deuschtschland?