Antrag auf Eintragung / Änderung der Eintragung einer Berufsgesellschaft in das Gesellschaftsverzeichnis gemäß §§ 9, 10 ThürAIKG (Seite 3)

Dem Antrag sind beigefügt:

Gebühr für das Verfahren vor dem Eintragungsausschuss

Gebühr für das Verfahren vor dem Eintragungsausschuss

Für das Verfahren vor dem Eintragungsausschuss fallen Gebühren gemäß Kostenordnung in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis der Architektenkammer Thüringen an.

Die Gebühr in Höhe von

wurde mit Antragstellung auf das Konto der Architektenkammer Thüringen, bei der Deutschen Bank Erfurt, BIC (SWIFT) DEUTDEDBERF, IBAN DE21 8207 0024 0130 9061 00 unter dem Verwendungszweck „Eintragungsgebühr Gesellschaftsverzeichnis“ sowie Angabe des Namens der Gesellschaft überwiesen.

Datenschutz

Datenschutz

Die Architektenkammer Thüringen darf gemäß § 31 ThürAIKG zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben in dem erforderlichen Umfang zweckgebunden personenbezogene Daten verarbeiten, insbesondere über Personen, die in die von der Kammer nach den gesetzlichen Bestimmungen zu führenden Listen oder Verzeichnisse eingetragen sind, eingetragen werden wollen oder Dienstleistungen angezeigt haben. Die Befugnis nach Satz 1 besteht auch für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten über Vorstände, Gesellschafter, Geschäftsführer, Abwickler und Liquidatoren von Gesellschaften (§§ 9 und 10) und auswärtigen Gesellschaften (§ 15) sowie über Personen, die unbefugt eine geschützte Berufsbezeichnung führen.

Ich/Wir bin/sind mit der Veröffentlichung des Namens der Gesellschaft, Sitz, Rechtsform, Ort und der Daten der Gesellschafter und Geschäftsführer einverstanden.

Ich/Wir kann/können meine/unsere Einwilligung jederzeit wiederrufen.

Erklärung

Erklärung

Es wird versichert, dem Eintragungsausschuss sämtliche Änderungen des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, der Gesellschafter, der zur Geschäftsführung befugten Personen, des Umfangs der Beteiligung der Gesellschafter an der Gesellschaft sowie Änderungen der Eintragung in das entsprechende Register unverzüglich anzuzeigen und nachzuweisen.

Es wird versichert, dass bei keiner der zur Geschäftsführung befugten Person oder einem Gesellschafter ein Versagungsgrund nach § 12 Abs. 1 ThürAIKG vorliegt.

Die Vorschriften des § 12 ThürAIKG sowie die Berufspflichten i. V. m. der Berufsordnung der Architektenkammer Thüringen sind mir/uns bekannt.

Unterschriften der Partner / der Gesellschafter oder Geschäftsführer:

Unterschriften der Partner / der Gesellschafter oder Geschäftsführer: