Der Gesellschaft ist bekannt, dass die Anzeige einmal jährlich zu erneuern ist, wenn sie beabsichtigt, während
des betreffenden Jahres weitere Dienstleistungen auf dem Gebiet der Architektur, Innenarchitektur, Land-
schaftsarchitektur oder Stadtplanung zu erbringen. Der Gesellschaft ist auch bekannt, dass sie wesentliche Änderungen der angezeigten Umstände der Architektenkammer Thüringen unverzüglich schriftlich mitzuteilen und zu dokumentieren hat.