Jährliche Erneuerung der Anzeige des Tätigwerdens in Thüringen von auswärtigen Gesellschaften in Thüringen (§ 15 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 3 ThürAIKG) (Seite 3)

9.

Gebühren

Gebühren

Für die Verlängerung der befristeten Bescheinigung, aus der sich die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung und des Zusatzes nach § 14 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 3 ThürAIKG ergibt, fallen Gebühren gemäß Kostenordnung in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis der Architektenkammer Thüringen an.

Unterschrift(en)