Anzeige des erstmaligen Tätigwerdens in Thüringen als auswärtige Gesellschaft (§ 15 ThürAIKG) (Seite 2)

5. Liste der Gesellschafter (Fortsetzung)
c)
6.

Liste der Geschäftsführer

Liste der Geschäftsführer
a)
b)
c)
7.

Die Gesellschaft zeigt hiermit das erstmalige Tätigwerden in Thüringen als auswärtige Gesellschaft gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 ThürAIKG an. Die Gesellschaft beabsichtigt, Dienstleistungen zu erbringen auf dem Gebiet der:

Die Gesellschaft zeigt hiermit das erstmalige Tätigwerden in Thüringen als auswärtige Gesellschaft gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 ThürAIKG an. Die Gesellschaft beabsichtigt, Dienstleistungen zu erbringen auf dem Gebiet der:

Der Gesellschaft ist bekannt, dass die Anzeige einmal jährlich zu erneuern ist, wenn sie beabsichtigt, während des betreffenden Jahres weitere Dienstleistungen auf dem Gebiet der Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung zu erbringen. Der Gesellschaft ist auch bekannt, dass sie wesentliche Änderungen der angezeigten Umstände der Architektenkammer Thüringen unverzüglich schriftlich mitzuteilen und zu dokumentieren hat.