Der Gesellschaft ist bekannt, dass die Anzeige einmal jährlich zu erneuern ist, wenn sie beabsichtigt, während des betreffenden Jahres weitere Dienstleistungen auf dem Gebiet der Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung zu erbringen. Der Gesellschaft ist auch bekannt, dass sie wesentliche Änderungen der angezeigten Umstände der Architektenkammer Thüringen unverzüglich schriftlich mitzuteilen und zu dokumentieren hat.