Jährliche Erneuerung der Anzeige des Tätigwerdens in Thüringen von auswärtigen Dienstleistern in Thüringen (§ 14 Abs. 3 ThürAIKG) (Seite 2)

5.
Verlängerung der Bescheinigung

Ich habe meine Tätigkeit bereits bei der Architektenkammer Thüringen angezeigt und eine Bescheinigung zur Führung der Berufsbezeichnung erhalten.

6.
Gebühren

Für die Verlängerung der befristeten Bescheinigung, aus der sich die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung und des Zusatzes nach § 14 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 ThürAIKG ergibt, fallen Gebühren gemäß Kostenordnung in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis der Architektenkammer Thüringen an.

Unterschrift