Anzeige des erstmaligen Tätigwerdens in Thüringen als auswärtiger Dienstleister (§ 14 Abs. 7 ThürAIKG) (Seite 2)

5.

Ich beabsichtige die unter Nr. 4 genannte Tätigkeit wie folgt auszuüben:

Ich beabsichtige die unter Nr. 4 genannte Tätigkeit wie folgt auszuüben:
6.

Ich habe meine Tätigkeit bereits bei einer anderen Architektenkammer der Bundesrepublik Deutschland angezeigt und verfüge bereits über eine meiner Fachrichtung entsprechende gültige Bescheinigung (§ 14 Abs.7 Satz 2 ThürAIKG). Diese füge ich bei.

Ich habe meine Tätigkeit bereits bei einer anderen Architektenkammer der Bundesrepublik Deutschland angezeigt und verfüge bereits über eine meiner Fachrichtung entsprechende gültige Bescheinigung (§ 14 Abs.7 Satz 2 ThürAIKG). Diese füge ich bei.
7.
8.
9.

Ich habe folgendes Studium gemäß der Richtlinie 2005/36/EG erfolgreich abgeschlossen:

Ich habe folgendes Studium gemäß der Richtlinie 2005/36/EG erfolgreich abgeschlossen:
10.

Ich füge dieser Anzeige folgende Dokumente bei:

Ich füge dieser Anzeige folgende Dokumente bei:
Hinweis:

Bei auswärtigen Dienstleistern, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines diesem gleichgestellten Staates sind, genügt statt des Nachweises einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung, dass Sie die Architektenkammer über die Einzelheiten ihres Versicherungsschutzes oder einer anderen Art des individuellen oder kollektiven Schutzes in Bezug auf die Berufshaftpflicht informieren. Dies gilt entsprechend für Drittstaatsangehörige, soweit diese Staatsangehörigen wegen besonderer persönlicher Merkmale hinsichtlich der Dienstleistungsfreiheit nach dem Recht der Europäischen Union gleichzustellen sind.)

Von allen Unterlagen und Bescheinigungen sind Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen, die von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt worden sind.

11.

Ich beantrage die Ausstellung einer auf ein Jahr befristeten Bescheinigung, aus der sich auch die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung und des Zusatzes nach § 14 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 ThürAIKG ergibt.

Ich beantrage die Ausstellung einer auf ein Jahr befristeten Bescheinigung, aus der sich auch die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung und des Zusatzes nach § 14 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 ThürAIKG ergibt.
12.

Gebühren

Gebühren

Für das Ausstellen der befristeten Bescheinigung, aus der sich die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung und des Zusatzes nach § 14 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 ThürAIKG ergibt, fallen Gebühren gemäß Kostenordnung in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis der Architektenkammer Thüringen an.