Anzeige des erstmaligen Tätigwerdens in Thüringen als auswärtiger Dienstleister (§ 14 Abs. 7 ThürAIKG)
Inhaltsverzeichnis des Formulars
- Ich beabsichtige die unter Nr. 4 genannte Tätigkeit wie folgt auszuüben:
- Ich habe meine Tätigkeit bereits bei einer anderen Architektenkammer der Bundesrepublik Deutschland angezeigt und verfüge bereits über eine meiner Fachrichtung entsprechende gültige Bescheinigung (§ 14 Abs.7 Satz 2 ThürAIKG). Diese füge ich bei.
- Ich habe folgendes Studium gemäß der Richtlinie 2005/36/EG erfolgreich abgeschlossen:
- Ich füge dieser Anzeige folgende Dokumente bei:
- Ich beantrage die Ausstellung einer auf ein Jahr befristeten Bescheinigung, aus der sich auch die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung und des Zusatzes nach § 14 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 ThürAIKG ergibt.
- Gebühren