zwar eigenverantwortlich tätig bin, aber unter Verfolgung eigener oder fremder Produktions-, Handels-, Liefer- oder vergleichbarer wirtschaftlicher Interessen einen Baubetrieb oder ein ähnliches Unternehmen der Bauwirtschaft führe, leite oder daran beteiligt bin. Ich werde im Zusammenhang mit der Führung der Berufsbezeichnung, insbesondere beim Handel im geschäftlichen Verkehr, die Baugewerblichkeit zweifelsfrei kenntlich machen (§ 3 Abs. 3 ThürAIKG).