Die Fachkenntnisse werden nachgewiesen durch (Zutreffendes ankreuzen):
Fachkenntnisse:
1. Bauvorlageberechtigung und Nachweis der Fachkunde.
2. Hochschulabschluss Architektur oder Bauingenieur- wesen oder Studium Brandschutz und eine 2-jährige Tätigkeit und Nachweis der Fachkunde.
3. Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst und eine 2-jährige Tätigkeit und Nachweis der Fachkunde.
4. Eine den o. g. Punkten 1 bis 3 entsprechende Qualifikation eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder eines nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft oder der EU gleichgestellten Staates.
Nachweise:
1. Bauvorlageberechtigung und Zertifikat Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz oder vergleichbarer Nachweis.
2. Urkunde Studienabschluss und Bestätigung über die praktische Tätigkeit und Zertifikat Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz oder vergleichbarer Nachweis.
3. Bestellungsurkunde und Bestätigung über die praktische Tätigkeit und Zertifikat Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz oder vergleichbarer Nachweis.
4. Siehe oben genannte Punkten 1 bis 3
Die entsprechenden Zertifikate bzw. Urkunden sind als Abschriften oder beglaubigte Kopien beizufügen.