Brandschutznachweis - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz nach § 65 Abs. 2 ThürBO (Seite 2)

7. Nachweis Fachkenntnisse

7. Nachweis Fachkenntnisse
Die Fachkenntnisse werden nachgewiesen durch (Zutreffendes ankreuzen):
Fachkenntnisse:
Nachweise:

Die entsprechenden Zertifikate bzw. Urkunden sind als Abschriften oder beglaubigte Kopien beizufügen.

8. Nachweis der mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit

8. Nachweis der mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit

Nach Abschluss der Ausbildung wurde eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der brandschutz- technischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung mindestens der Gebäudeklasse 4 oder 5 gemäß § 2 Abs. 3 oder Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 ThürBO erfüllt.

Der Nachweis erfolgt durch:
1.

Vorlage einer Objektliste nach Anlage 1 mit mehreren Objekten, wobei davon drei Objekte den Anforderungen der Gebäudeklasse 4 oder Sonderbauten gem. ThürBO § 2 Abs. 3 und 4 entsprechen. Die Brandschutznachweise müssen vom Antragsteller selbst erstellt worden sein.

2.

Vorlage einer Bestätigung des Arbeitsgeber bzw. der Dienststelle/Behörde, dass der Antragsteller eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Planung ausgeübt und die entsprechenden Kenntnisse erworben hat.

9.

Erklärung

Erklärung

Ich erkläre, die vorstehenden Angaben vollständig und richtig abgegeben zu haben. Es ist mir bekannt, dass diese Angaben für die Aufnahme in die gemeinsame Liste entscheidend sind, bei unvollständigen oder falschen Angaben keine Eintragung erfolgt und die gemeinsame Kommission der AKT und IKT weitere Nachweise verlangen kann.

10.

Gebühren

Gebühren
Die Gebühren für die Bearbeitung des Antrages durch die Eintragungskommission betragen für
– Nichtmitglieder AKT oder IKT

450,00 €

– Mitglieder AKT oder IKT

300,00 €

Die zutreffende Gebühr für die Antragsbearbeitung ist mit Antragstellung auf das Konto der Architektenkammer Thüringen bei der Deutschen Bank Erfurt, IBAN DE 21 820 700 240 1309061 00, BIC (SWIFT) DEUT DE DBERF, einzuzahlen.

Der Einzahlungsbeleg ist bitte beizufügen.

Unterschrift

Stand Januar 2022