Bei den Nachweisen genügen einfache Kopien. Fremdsprachige Nachweise sind mit der deutschen Übersetzung einzureichen. Die Übersetzungen sind von einem zertifizierten Dolmetscher anzufertigen und zu bestätigen.
Für das Verfahren vor dem Eintragungsausschuss fallen Gebühren gemäß Kostenordnung in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis der Architektenkammer Thüringen an.
habe ich mit Antragstellung auf das Konto der Architektenkammer Thüringen bei der Deutschen Bank, BIC (SWIFT) DEUTDEDBERF, IBAN DE21 8207 0024 0130 9061 00 mit dem Verwendungszweck „Eintragung Architekten- und Stadtplanerliste“ sowie dem Namen der einzutragenden Person überwiesen.
Die Architektenkammer Thüringen darf gemäß § 31 ThürAIKG zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben in dem erforderlichen Umfang personenbezogene Daten verarbeiten und nutzen, insbesondere über Personen, die in die von der Kammer nach den gesetzlichen Bestimmungen zu führenden Listen und Verzeichnisse eingetragen sind, eingetragen werden sollen oder Dienstleistungen angezeigt haben.
Ich erkläre, dass für meine Person keine der in § 12 ThürAIKG genannten Versagungsgründe vorliegen, die einer Eintragung in die Architektenkammer Thüringen entgegenstehen könnten.
Die Vorschriften des § 12 ThürAIKG sowie die Berufspflichten i. V. m. der Berufsordnung der Architektenkammer Thüringen sind mir bekannt.