Antrag auf Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste nach ThürAIKG (Seite 5)

8. Eintragung ohne erneute Prüfung der Voraussetzungen nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 (§ 6 Abs. 8 ThürAIKG) (Fortsetzung)
Frühere bestehende oder anderweitige beantragte Eintragungen in vergleichbaren Berufsverzeichnissen anderer berufsständischer Kammern in anderen Ländern oder Staaten.
9.
Dem Antrag sind die entsprechenden Nachweise beigefügt (Zutreffendes bitte ankreuzen):

Bei den Nachweisen genügen einfache Kopien. Fremdsprachige Nachweise sind mit der deutschen Übersetzung einzureichen. Die Übersetzungen sind von einem zertifizierten Dolmetscher anzufertigen und zu bestätigen.

10.

Gebühren

Gebühren

Für das Verfahren vor dem Eintragungsausschuss fallen Gebühren gemäß Kostenordnung in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis der Architektenkammer Thüringen an.

Die Gebühr in Höhe von

habe ich mit Antragstellung auf das Konto der Architektenkammer Thüringen bei der Deutschen Bank, BIC (SWIFT) DEUTDEDBERF, IBAN DE21 8207 0024 0130 9061 00 mit dem Verwendungszweck „Eintragung Architekten- und Stadtplanerliste“ sowie dem Namen der einzutragenden Person überwiesen.

11.

Datenschutz

Datenschutz

Die Architektenkammer Thüringen darf gemäß § 31 ThürAIKG zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben in dem erforderlichen Umfang personenbezogene Daten verarbeiten und nutzen, insbesondere über Personen, die in die von der Kammer nach den gesetzlichen Bestimmungen zu führenden Listen und Verzeichnisse eingetragen sind, eingetragen werden sollen oder Dienstleistungen angezeigt haben.

12.

Erklärung

Erklärung

Ich erkläre, dass für meine Person keine der in § 12 ThürAIKG genannten Versagungsgründe vorliegen, die einer Eintragung in die Architektenkammer Thüringen entgegenstehen könnten.

Die Vorschriften des § 12 ThürAIKG sowie die Berufspflichten i. V. m. der Berufsordnung der Architektenkammer Thüringen sind mir bekannt.

Unterschrift des Antragstellers