Merkblatt zur Eintragung in die Listen der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise nach Thüringer Bauordnung (Seite 3)

Löschung der Eintragung
Die Eintragung in der Liste für bautechnische Nachweise ist zu löschen, wenn
  • der Eingetragene verstorben ist,

  • der Eingetragene die Löschung schriftlich beantragt,

  • die Entscheidung über die Eintragung unanfechtbar zurückgenommen oder widerrufen oder
    der Rückgenommene - oder Widerrufsbescheid für sofort vollziehbar erklärt worden ist.

  • der Eingetragene nicht mehr die Voraussetzungen der Eintragung erfüllt.

Gebühren
Die Kammern erheben für die Eintragung, Verwaltung und Veröffentlichung der Listeneintragung folgende Gebühren:
1.
für Nichtmitglieder

450,00 €

für Mitglieder der AKT oder IKT

300,00 €

2.
Zusätzliche Gebühren
bei mündlicher Anhörung/Fachgespräch (Standsicherheit)

100,00 €

3.
Veröffentlichung der Listeneintragung auf der Webseite

nachweisberechtigte-thueringen.de

pro Jahr

75,00 €

4.
Löschung aus der Liste der Nachweisberechtigten

50,00 €