Antrag auf Eintragung als freiwilliges Mitglied in das Mitgliederverzeichnis (§ 21 Abs. 5 ThürAIKG) (Seite 2)

3.

Berufspraktische Tätigkeit

Berufspraktische Tätigkeit
Ich übe meine Tätigkeit aus
in der Tätigkeitsart
Meine praktische Tätigkeit in der Fachrichtung Architektur absolviere ich unter Aufsicht (§ 6 Abs. 3 ThürAIKG)
Hinweis:

Für Antragsteller, die eine berufspraktische Tätigkeit vor dem 23.06.2017 begonnen haben, muss diese nicht unter Aufsicht eines Berufsangehörigen oder der Architektenkammer absolviert werden.

4.

Besteht oder bestand eine Eintragung in einer anderen Architektenkammer?

Besteht oder bestand eine Eintragung in einer anderen Architektenkammer?
Dem Antrag füge ich in Kopie bei (Zutreffendes bitte ankreuzen):

Fremdsprachige Nachweise sind mit der deutschen Übersetzung einzureichen. Die Übersetzungen sind von einem zertifizierten Dolmetscher anzufertigen und zu bestätigen.

Gebühren

Gebühren

Für das Verfahren vor dem Eintragungsausschuss fallen Gebühren gemäß der Kostenordnung in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis der Architektenkammer Thüringen an.

Datenschutz

Datenschutz

Die Architektenkammer Thüringen darf gemäß § 31 ThürAIKG zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben in dem erforderlichen Umfang zweckgebunden personenbezogene Daten verarbeiten, insbesondere über Personen, die in die von der Kammer nach den gesetzlichen Bestimmungen zu führenden Listen oder Verzeichnisse eingetragen sind, eingetragen werden wollen oder Dienstleistungen angezeigt haben.

Erklärung

Erklärung

Ich erkläre, dass für meine Person keine der in § 12 ThürAIKG genannten Versagungsgründe vorliegen, die einer Eintragung als freiwilliges Mitglied entgegenstehen. Die Vorschriften des § 12 ThürAIKG sowie die Berufspflichten i.V.m. der Berufsordnung der Architektenkammer Thüringen sind mir bekannt.

Unterschrift des Antragstellers