Eine Mietminderung ab dem heutigen Datum behalte ich mir vor.
Sollten die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt sein, werde ich einen Handwerker mit der
Instandsetzung beauftragen und die mir dabei entstehenden Kosten mit meiner Mietzinsverpflichtung aufrechnen.
Mit freundlichen Grüßen