die Grundstücksangrenzer (Auskunft über den Eigentümer)
der Kreditgeber des Eigentümers, wenn der Kredit im Grundbuch abgesichert werden soll
der Gläubiger einer gegen den Grundstückseigentümer durchsetzbaren Forderung, welcher aufgrund eines Vollstreckungstitels die Zwangsversteigerung in das Grundstück- / Woh- nungs- bzw. Teileigentum oder Erbbaurecht betreiben möchte.