Anlage 07: Anzeige der Nutzungsaufnahme nach § 89 Abs. 2 ThürBO - (Thüringen)

Eingangsstempel der unteren
Bauaufsichtsbehörde

Anzeige der Nutzungsaufnahme nach § 89 Abs. 2 ThürBO

(muss mindestens 2 Wochen vor der Nutzungsaufnahme der Bauaufsichtsbehörde vorliegen)

1. Bauherr
2. Vorhaben
3. Baugrundstück
4. Tag der beabsichtigten Nutzungsaufnahme
5. Anlagen
sonstige Anlagen
6. Unterschriften