Anlage 06: Erklärung zum Brandschutznachweis nach § 11 ThürBauVorlVO i. V. m. § 72 Abs. 3 ThürBO - (Thüringen)

Eingangsstempel der unteren
Bauaufsichtsbehörde

1. Bauherr
2. Vorhaben
3. Baugrundstück
4. Ersteller des Brandschutznachweises
5. Prüfung des Brandschutznachweises
Der Brandschutznachweis ist
nicht zu prüfen, weil
  • es sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 4 handelt, das

  • kein Sonderbau und keine Mittel- oder Großgarage ist und

  • ich in die Liste nach § 72 Abs. 4 Satz 1 ThürBO (oder eine entsprechende Liste eines anderen Landes) eingetragen bin