Eingangsstempel der unterenBauaufsichtsbehörde
es sich um eine Anlage nach § 72 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 ThürBO handelt
das Vorhaben alle Anforderungen des Kriterienkatalogs der Anlage 2 der ThürBauVorlVO erfüllt (vgl. Nr. 6) oder ein Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 oder 2 ist oder eine sonstige bauliche Anlage mit einer Höhe bis 10 m ist
ich in die Liste nach § 72 Abs. 4 Satz 1 ThürBO (oder eine entsprechende Liste eines anderen Landes) eingetragen bin