Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union (Seite 1)

Bedingungen in den Mitgliedstaaten

Allgemeine Informationen und Ratschläge

Dieses Merkblatt bietet Informationen, die einen Überblick über die Bedingungen zur Verwendung des Parkausweises für Menschen mit Behinderungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geben.

Bevor Sie in andere Länder reisen, machen Sie sich mit den geltenden Bestimmungen des Landes vertraut. In einigen Fällen werden Sie vor Ort weitere Informationen einholen müssen.

Verwenden Sie die Information aus der freistehenden Mappe in der/den Sprache(n) des Landes, das Sie bereisen, indem Sie diese neben Ihren Parkausweis auslegen. Diese Informationen werden den örtlichen Behörden erläutern, dass Ihr Ausweis auf dem standardisierten Gemeinschaftsmodell beruht und Ihnen alle damit verbundenen Parkvergünstigungen für behinderte Menschen dieses Landes zustehen sollten.

BELGIEN

BELGIEN
ALLGEMEINES

Parkplätze für behinderte Menschen sind auf
Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-
Symbol kenntlich gemacht.

DAS PARKEN AUF STRASSEN

Parken Sie nicht auf Straßen mit Parkverbot.

In den meisten Gegenden mit gebührenpflichtigen
Parkplätzen können Sie kostenfrei und ohne
zeitliche Begrenzung parken.

Informieren Sie sich vor Ort.

Sie können auf gebührenfreien Parkplätzen, für die
jedoch die Parkdauer begrenzt ist, unbeschränkt
parken.

Fahren oder parken Sie nicht in Fußgängerzonen.

DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZEN

Einige Parkhäuser erlauben gebührenfreies Parken für Fahrzeuge mit sichtbar angebrachtem Parkausweis, allerdings nur auf den für behinderte Menschen reservierten Parkplätzen.

Überprüfen Sie die Parkhinweise oder fragen
Sie einen Parkplatzwächter.

BULGARIEN

BULGARIEN
ALLGEMEINES

Parkplätze für behinderte Menschen sind auf
Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-
Symbol kenntlich gemacht.

DAS PARKEN AUF STRASSEN

Das Fahrzeug sollte beim Parken außerhalb bewohnter Gegenden neben der Verkehrsstraße anhalten. Das Parken auf der Verkehrsstraße ist verboten.

Der für die Straße zuständige Besitzer oder die Behörde ist berechtigt, Bereiche, Straßen oder Straßenteile als Zonen für kurzfristiges Parken zu bestimmten Zeiten festzulegen. Dieser Zeitrahmen sollte nicht weniger als 30 Minuten bzw. mehr als drei Stunden betragen.

DAS PARKEN AUF PARKPLÄTZEN

Die Parkbereiche sind durch Straßenschilder,
Straßenmarkierungen und -hinweise mit
Anweisungen über die Parkbestimmungen für den
Fahrer kenntlich gemacht. Der zuständige
Gemeinderat ist berechtigt, Parkgebühren fest-
zulegen.

TSCHECHISCHE REPUBLIK

TSCHECHISCHE REPUBLIK
ALLGEMEINES

Nur Personen, die einen O1-Parkausweis besitzen,
können ihre Fahrzeuge auf den für behinderte
Menschen reservierten Parkplätzen parken, welche
mit dem O1-Parkausweis kenntlich gemacht sind.

DAS PARKEN AUF STRASSEN

In Einzelfällen und wenn ein Notfall besteht, können
die Fahrer mit dem O1-Parkausweis „Parkverbot“-
Schilder für die benötigte Zeit missachten (die Sicher-
heit und der Straßenverkehrsfluss dürfen nicht
beeinträchtigt werden).

In Einzelfällen und wenn ein Notfall besteht, können die Fahrer mit sichtbar angebrachtem O1-Parkausweis die folgenden Schilder missachten:

„Keine Einfahrt“ (Zákaz vjezdu);
„Nur Einfahrt“ (Prùjezd zakázán);
„Nur Lieferverkehr“ (Zásobování vjezd povolen);
„Nur Sonderverkehr“ (Vjezd povolen pouze pro);
„Nur für Anwohner“ (Dopravní obsluze vjezd povolen);
„Außer Anwohnerverkehr“ (Mimo dopravní obsluhu).