Anzeige nach § 2 Pfandleiherverordnung (PfandlV) bei Beginn des Gewerbebetriebs / beim Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume

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Anzeige nach § 2 Pfandleiherverordnung (PfandlV)
Sehr geehrte Damen und Herren,
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