Angaben des Vermieters zum Wohnraum (Anlage zum Wohngeldantrag) (Seite 1)

Anlage zum Wohngeldantrag auf

Die Verpflichtung des Vermieters zur Auskunft ergibt sich aus § 23 Absatz 3 des Wohngeldgesetzes.

1. Vermieter(in) / Eigentümer(in)
2. Anschrift der vermieteten Wohnung
3. Mieter/in der betreffenden Wohnung
4. Mit wem wurde der Mietvertrag für die vorgenannte Wohnung abgeschlossen?
1
2
Mietbeginn am
5. Der Wohnraum hat eine Gesamtfläche
Von der Gesamtfläche
6. Wurde die Wohnung mit öffentlichen Mitteln gefördert und unterliegt sie deshalb einer Mietpreisbindung?
7.
Zur Wohnung gehört
8. Die Miete / das Nutzungsentgelt beträgt einschließlich der kalten und warmen Nebenkosten (z. B. Umlagen, Zuschläge)
9. In der monatlichen Gesamtmiete sind folgende Kosten und Zuschläge enthalten: