Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gemäß § 7a HandwO - (Handwerkskammer Erfurt) (Seite 1)

(Bitte vollständig gut lesbar ausfüllen sowie die zutreffenden Kästchen

ankreuzen,

die mit * gekennzeichneten Angaben sind freiwillig.)

Hinweise auf §§ 5a, 6 HandwO und 19 Thüringer Datenschutzgesetz vom 29. 10. 1991 (GVBI. Nr. 24 S. 516), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes vom 14. 09. 2001 (GVBI. Nr. 7 S. 248):

Die Datenerhebung und die Vorlage von Unterlagen dienen der Prüfung, ob die nach § 7a HandwO geforderten Voraussetzungen für die Erteilung der Ausübungsberechtigung vorliegen. Sie können Angaben bzw. die Vorlage von Unterlagen verweigern. Allerdings kann dies zu einer Antragsablehnung führen, da der Nachweis der fachlichen Qualifikation von Ihnen zu erbringen ist. Die Daten werden auch im Rahmen der Anhörung nach § 7 a Abs. 2 HandwO der von Ihnen benannten Berufsvereinigung zur Kenntnis gebracht

Hinweise:

Antrag elektronisch oder in Blockschrift ausfüllen

Dem Antrag bitte beifügen:

beglaubigte Abschrift / Ablichtung beruflicher Qualifikationsnachweise, wie Gesellenprüfungszeugnisse

Meisterzeugnisse, Ingenieurzeugnisse

Arbeitsnachweise bisheriger Arbeitsstellen, die mit dem beantragten Handwerk in Verbindung stehen

Die Bearbeitung ist gebührenpflichtig.

Angaben zur Person