Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen gemäß § 8 EU / EWR HwV - (Handwerkskammer Erfurt) (Seite 1)

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1.

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2.

Betriebliche Angaben

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Anrede
2.1
Aktueller Wohnort
Ausweis / Pass
Land

Das Formular dient Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die im Inland keine gewerbliche Niederlassung unterhalten, vor der erstmaligen Erbringung von Dienstleistungen im Handwerk der Anlage A zur Handwerksordnung zur Erfüllung der nach § 8 Abs. 1 EU / EWR HwV bestehenden Anzeigepflicht. Es dient des Weiteren der Anzeige wesentlicher Änderungen von Umständen, welche die Voraussetzung für die Dienstleistungserbringung betreffen (§ 8 Abs. 4 S. 1 EU / EWR HwV).

Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige ist die Handwerkskammer, in deren Bezirk erstmalig im Inland eine Dienstleistung erbracht werden soll.