Als Mieter / Mieterin oder Untermieter / Untermieterin in einer Wohnung verwenden Sie bitte den Wohngeldantrag für den Mietzuschuss. Auch als Bewohner / Bewohnerin eines Heimes oder einer besonderen Wohnform für Menschen mit Behinderungen können Sie Mietzuschuss beantragen. Den Wohngeldantrag für den Mietzuschuss nutzen Sie bitte auch, wenn Sie Bewohner / Bewohnerin eines eigenen Mehrfamilienhauses sind, das mehr als zwei Wohnungen hat.