Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Berichtigung eines europäischen Feuerwaffenpasses - (Thüringen) (Seite 1)

Gemäß § 33 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) sind Sie zur Angabe der personenbezogenen Daten verpflichtet. Zur Prüfung Ihrer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung holt die Behörde eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, eine Auskunft aus dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, eine Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle sowie eine Auskunft der für Ihren Wohnsitz zuständigen Verfassungsschutzbehörde und eine Auskunft aus dem Melderegister Ihrer Wohnsitzgemeinde ein.

Antrag auf

eines europäischen Feuerwaffenpasses
nach § 32 Abs. 6 Waffengesetz (WaffG)

Angaben zur Person

Angaben zur Person
Geschlecht

Telefon-Nr. und Telefax-Nr. (nur für Firmen ist eine dieser Angabe verpflichtend)

Personalien des Antragstellers, nachgewiesen durch

Jagdschein – ausgestellt auf obige Person –

Jagdschein – ausgestellt auf obige Person –

Waffenbesitzkarte(n) – ausgestellt auf obige Person –

Waffenbesitzkarte(n) – ausgestellt auf obige Person –
1
2

Munitionserwerbsschein – ausgestellt auf obige Person

Munitionserwerbsschein – ausgestellt auf obige Person
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Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition nach dem Sprengstoffgesetz – ausgestellt auf obige Person

Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition nach dem Sprengstoffgesetz – ausgestellt auf obige Person