Anzeige einer beabsichtigten Raumdesinfektion gemäß GefStoffV (Seite 1)

Absender (Anschrift des Antragstellers/ Erlaubnisscheininhabers)
Anzeigefristen:

spätestens eine Woche vorher (Ausnahmeregelungen in begründeten Fällen),

24 Stunden bei Schiffs- und Containerbegasungen in Häfen sowie bei infektionshygienischen Desinfektionen

Gemäß § 15d Absatz 3 der Gefahrstoffverordnung zeige ich Tätigkeiten zur Raumdesinfektion mit Formaldehyd in folgenden Liegenschaften an:
Objektart:
Verfahren:
Desinfektionsleiter (verantwortliche Person)
Befähigungsschein
Sachkundige Person/ stellv. Desinfektionsleiter
Befähigungsschein
Unterschrift Desinfektionsleiter (verantwortliche Person)
Unterschrift Sachkundiger oder 2. Befähigungsschein-Inhaber