Anzeige für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen) nach § 16 BioStoffV (Seite 1)

Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen und bei nicht ausreichendem Platzangebot Anlage anfügen.

1.
Grund der Anzeige
Tätigkeiten in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung, in der Biotechnologie
Tätigkeiten in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
2.
Name und Anschrift des Arbeitgebers, Aufnahme der Tätigkeit
3.
Verantwortliche Person nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (falls benannt)

Bitte die schriftliche Aufgabenübertragung als Anlage beifügen.