Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (§ 23 Abs. 3 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz) (Seite 1)

1.

Verantwortliche Person(en)

Verantwortliche Person(en)
1.1
Inhaber einer Erlaubnis nach
Zusatzinfo

Bitte zutreffendes ankreuzen!

§7 / §27
1.2
Inhaber eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG
2.

Art, Ort, Tag und Zeitpunkt

Art, Ort, Tag und Zeitpunkt
2.1
Art
Zusatzinfo

Bitte zutreffendes ankreuzen!

2.2
genaue Ortsangabe
2.3
Tag und Zeitpunkt
2.4
Anlass
3.

Angabe der Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Objekten innerhalb des größten Schutzabstandes (§ 23 Abs. 4 Nr. 3 der 1. SprengV)

4.

Sicherungsmaßnahmen – insbesondere Absperrmaßnahmen, sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit: