Anzeige nach § 21 Abs. 4 Sprengstoffgesetz (Verantwortliche Personen nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SprengG)

Angaben Antragsteller/in
Anrede
Erlaubnis nach § 7 SprengG
Nr.
Als verantwortliche Person nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SprengG wurde nachfolgend bezeichnete Person bestellt bzw. abberufen
Als verantwortliche Person nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SprengG
Zusatzinfo

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Betrieb / Zweigniederlassung / unselbständige Zweigstelle
wurde
Anrede
bestellt / abberufen
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