Da der Gesetzgeber verschiedene Kategorien der Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Schwer-behinderte festgelegt hat, muss die Straßenverkehrs-behörde entscheiden, welche Genehmigung für Sie ausgestellt werden kann. Hierfür ist die Vorlage des Einstufungsbescheides des Versorgungsamtes – nicht des Behindertenausweises! – notwendig.
Die Ausnahmegenehmigung darf auch bei Vorliegen von nicht besserungsfähigen Behinderungen für längstens fünf Jahre erteilt werden. Sie gilt dann für das gesamte Bundesgebiet, im Fall des EU-einheitlichen Ausweises mit nationalen Einschränkungen auch in den EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Weitere Hinweise erhalten Sie hierzu aus dem Merkblatt, das Sie zu diesem Thema durch Ankreuzen mit anfordern können.
Außer in besonders gelagerten Fällen werden die Ausweise kostenfrei erteilt.
und beantrage einen Schwerbehindertenparkausweis.
Bitte erkundigen Sie sich vor Antragstellung bei der ausstellenden Behörde, ob die Vorlage eines Passfotos erforderlich ist.
Bitte fügen Sie außerdem eine Kopie Ihrer Vertretungsberechtigung bei.