Ein Lageplan der Baustelle ist beigefügt
Die Nr.-Angabe reicht nur dann, wenn der Verkehrszeichenplan in Form eines Regelplans ausreichend für die gesamte Baustelle ist. Ansonsten müssen Bauunternehmer einen Verkehrszeichenplan (einschl. evtl. Umleitungsbeschilderung) beifügen!