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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot) / der Ferienreiseverordnung (Seite 1)
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen
des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot)
der Ferienreiseverordnung
An die Straßenverkehrsbehörde
Landratsamt Ilm-Kreis - Verkehrsamt Ritterstraße 14 99310 Arnstadt, Stadt
Antragsteller
Antragsteller
Name, Vorname
Genaue Bezeichnung des Unternehmens
Anschrift – Straße, Haus-Nr.
PLZ, Ort
Telefon-Nr. tagsüber (mit Vorwahl)
E-Mail
Zur Durchführung von dringend notwendigen Transporten an Sonn- und Feiertagen und/oder im Geltungszeitraum der Ferienreiseverordnung wird hiermit eine Ausnahmegenehmigung beantragt:
Name, Vorname, Firma des Fahrzeughalters (siehe Fahrzeugschein/e)
PLZ, Ort (Sitz des Unternehmens oder der Zweigniederlassung)
Straße, Nr.
LKW
LKW
amtliches Kennzeichen
zul. Gesamtgewicht in Tonnen
Zugmaschine
Zugmaschine
amtliches Kennzeichen
zul. Gesamtgewicht in Tonnen
Anhänger
Anhänger
amtliches Kennzeichen
zul. Gesamtgewicht in Tonnen
Auflieger
Auflieger
amtliches Kennzeichen
zul. Gesamtgewicht in Tonnen
Die Ausnahmegenehmigung wird benötigt zur Beförderung von:
Bezeichnung des Gutes / der Güter (bitte Beiladung mit angeben)
Gewicht in Tonnen
von
Anschrift der Ladestelle
nach
Anschrift des Empfangsortes
über
genauer Beförderungsweg
für die Zeit
Mehrere Tage
vom (Datum)
bis (Datum)
eintägig
am Datum
in der Zeit von
von (Uhr)
bis (Uhr)
Die Leerfahrt beginnt in
Anschrift
am Datum
ca. (Uhr)
Ausführliche Begründung des Antrages (ggf. Beiblatt verwenden): Bei Ausnahmen von der Ferienreiseverordnung ist anzugeben, weshalb der Transport nicht außerhalb der BAB durchgeführt werden kann.
Seite 2
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