Die mit * gekennzeichneten Angaben sind freiwillig.
technisch verantwortlich. Dies bedeutet, dass er alle technischen Vorgänge überwacht und bei Bedarf jederzeit eingreift. Der handwerkliche Betriebsleiter ist gegenüber allen im technischen Bereich tätigen Arbeitnehmern weisungsberechtigt.
Arbeitsvertrag- bzw. Geschäftsführervertrag
Achtung, jede spätere Änderung im Arbeitsvertrag, insbesondere zur Arbeitszeit und zur Vergütung, ist der Handwerkskammer unverzüglich mitzuteilen.
Kopie der Anmeldebestätigung des handwerklichen Betriebsleiters beim zuständigen Sozialversicherungsträger (Krankenkasse/Rententräger)