Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 8 HandwO - (Handwerkskammer Ostthüringen) (Seite 1)

Handwerkstraße 5, 07545 Gera

Postfach 1251, 07502 Gera

Telefon: 0365 / 82 25-0

Telefax: 0365 / 82 25-199

Internet: www.hwk-gera.de

E-Mail: info@hwk-gera.de

(Bitte vollständig gut lesbar ausfüllen sowie die zutreffenden Kästchen

ankreuzen,

die mit * gekennzeichneten Angaben sind freiwillig.)

Hinweise auf §§ 5a, 6 HandwO und 19 Thüringer Datenschutzgesetz vom 29. 10. 1991 (GVBI. Nr. 24 S. 516), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes vom 14. 09. 2001 (GVBI. Nr. 7 S. 248):

Die Datenerhebung und die Vorlage von Unterlagen dienen der Prüfung, ob die nach § 8 Abs. 1 HandwO geforderten Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmebewilligung vorliegen. Sie können Angaben bzw. die Vorlage von Unterlagen verweigern. Allerdings kann dies zu einer Antragsablehnung führen, da der Nachweis der fachlichen Qualifikation und des Ausnahmefalles von Ihnen zu erbringen ist. Die Daten werden auch im Rahmen der Anhörung nach § 8 Abs. 3 HandwO der von Ihnen benannten Berufsvereinigung zur Kenntnis gebracht.

Hinweise:

Bevor Sie den Antrag ausfüllen, lesen Sie das Merkblatt und machen Sie sich mit dem Inhalt des Antrages vertraut.

Die Bearbeitung ist gebührenpflichtig.

Handwerk

(gemäß Anlage A der HandwO)

1.
Angaben zur Person
Anrede
Stehen Sie zurzeit in einem Arbeitsverhältnis?
Sind Sie selbstständig?