1. die dem Unternehmer erteilte Gemeinschaftslizenz,
2. die Arbeitsgenehmigung des Fahrpersonals,
3. der Aufenthaltstitel des Fahrpersonals,
4. eine Kopie des Reisepasses des Fahrpersonals (Seite des Gültigkeitszeitraumes),
5. Nachweis nach § 5 Abs. 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung