eingesetzt werden können. Ich versichere, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit nach § 2 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr auch für die weiteren Fahrzeuge gegeben ist, die auf Grund der bereits erteilten oder hiermit beantragten zusätzlichen Ausfertigungen/beglaubigten Abschriften eingesetzt werden können.