Bürgschaft gemäß § 7 der Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter (Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV) (Seite 1)

Anlage 7

Folgende Person(en)
wird / werden von
zur Ausführung des Auftrages
Vermögenswerte erhalten oder zu deren Verwendung ermächtigt werden.
Zur Sicherung aller etwaiger Ansprüche des Auftraggebers gegen den Gewerbetreibenden auf Rückgewährung oder Auszahlung der vorgenannten Vermögenswerte, die der Gewerbetreibende erhalten hat oder zu deren Verwendung er ermächtigt worden ist, übernehmen wir hiermit die selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit und der Vorausklage bis zum Höchstbetrag von
einschließlich der Zinsen und Kosten mit der Maßgabe, dass wir aus dieser Bürgschaft nur auf Zahlung von Geld und nur bis zu dem Betrag in Anspruch genommen werden können, der auf dem bei uns geführten Konto zur Verfügung gestellt worden ist

Unsere Verpflichtungen aus dieser Bürgschaft erlöschen spätestens mit Rückgabe dieser Bürgschaftserklärung.

Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweiligen Fassung.

Unterschrift