Soweit § 2 Abs. 5 Nr. 1 MaBV nicht entgegensteht, vermindert sich der verbürgte Höchstbetrag in den Fällen des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 1a Gewerbeordnung jeweils um den Betrag, der von dem vorerwähnten Konto ordnungsgemäß abverfügt und verwendet worden ist.