Antrag auf Festsetzung gemäß § 69 GewO (Seite 1)

Angaben zum Veranstalter
Antrag auf Festsetzung gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO) *)
der/des
Ich beantrage / Wir beantragen hiermit, die nachstehend bezeichnete Veranstaltung gem. § 69 GewO festzusetzen:
*)

Rheinland-Pfalz verfügt als einziges Bundesland über ein Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte, das zwar in weiten Teilen den Vorschriften in der GewO ähnelt, aber nicht generell. Insofern können Sie sich als Veranstalter über http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/jsw/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-MAMGRPrahmen&documentnumber=18&numberofresults=30&doctyp=
Norm&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#focuspoint
über die Einzelheiten informieren.