Konto-/ Depot-/ Schrankfachvollmacht - Vorsorgevollmacht

(Abgestimmt mit den in der Deutschen Kreditwirtschaft zusammenarbeitenden Spitzenverbänden)

Konto-/Depot-/Schrankfachinhaber/Vollmachtgeber

Konto-/Depot-/Schrankfachinhaber/Vollmachtgeber
Ich (nachstehend der „Vollmachtgeber“ genannt) bevollmächtige den nachstehend genannten Bevollmächtigten

den Vollmachtgeber im Geschäftsverkehr mit der Bank/Sparkasse zu vertreten. Die Vollmacht gilt für alle bestehenden und künftigen Konten und Depots des Vollmachtgebers bei der vorgenannten Bank/Sparkasse und für von dem Vollmachtgeber von der Bank/ Sparkasse gemietete Schrankfächer.

Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:

Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:
1. Die Vollmacht berechtigt gegenüber der Bank/Sparkasse dazu,
  • über das jeweilige Guthaben (zum Beispiel durch Über- weisungen, Barabhebungen, Schecks) zu verfügen,

  • Zahlungsaufträge und Einzugsaufträge zu erteilen, zu ändern und zu widerrufen

  • Festgeldkonten und sonstige Einlagenkonten sowie Girokonten auf Guthabenbasis einzurichten,

  • eingeräumte Kredite in Anspruch zu nehmen,

  • von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberzieh- ungen im banküblichen Rahmen Gebrauch zu machen,

  • An- und Verkäufe von Wertpapieren (mit Ausnahme von Finanztermingeschäften) und Devisen zu tätigen und die Auslieferung an sich zu verlangen,

  • Abrechnungen, Kontoauszüge, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen sowie sonstige die Konten/Depots und Schrankfächer betreffenden Mitteilungen und Erklärungen entgegenzunehmen und anzuerkennen,

  • Freistellungsaufträge zu erteilen oder zu ändern,

  • für sich Debitkarten* und Zugang zum Online-Banking oder Telefonbanking zu beantragen sowie die ent- sprechende Online-Banking- oder Telefonbanking-Verein- barung zu ändern.

2.

Die Vollmacht umfasst auch den Zugang zu den von dem Vollmachtgeber von der Bank/Sparkasse gemieteten Schrankfächern.

3.

Zur Erteilung von Untervollmachten ist der Bevollmächtigte nicht berechtigt.

4.

Die Vollmacht kann vom Vollmachtgeber jederzeit gegenüber der Bank/Sparkasse widerrufen werden. Widerruft der Vollmachtgeber die Vollmacht gegenüber dem Bevollmäch- tigten, so hat der Vollmachtgeber die Bank/Sparkasse hierüber unverzüglich zu unterrichten. Der Widerruf gegen- über der Bank/Sparkasse und deren Unterrichtung sollten aus Beweisgründen möglichst schriftlich erfolgen.

5.

Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Vollmachtge- bers; sie bleibt für die Erben des verstorbenen Vollmacht- gebers in Kraft. Widerruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, so kann der Bevollmächtigte nur noch diejenigen Miterben vertreten, die seine Vollmacht nicht widerrufen haben. In diesem Fall kann der Bevollmächtigte von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen. Die Bank/Sparkasse kann verlangen, dass der Widerrufende sich als Erbe ausweist.

6.

Zur Auflösung der Konten und Depots und zur Kündigung des Schrankfachmietvertrages ist der Bevollmächtigte erst nach dem Tode des Vollmachtgebers berechtigt; bei mehreren Konto-/Depot-/Schrankfachinhabern besteht diese Berechtigung für den von allen Konto-/Depot-/Schrankfach- inhabern entsprechend bevollmächtigten Vertretern erst nach dem Tode aller Konto-/Depot-/Schrankfachinhaber.

* Begriff institutsabhängig, zum Beispiel ec- bzw. Maestro-Karte oder Kundenkarte.

Wichtige Hinweise für den Vollmachtgeber

Wichtige Hinweise für den Vollmachtgeber

Ab wann und unter welchen Voraussetzungen der Bevollmächtigte von dieser Vollmacht Gebrauch machen darf, richtet sich nach den gesondert zu treffenden Vereinbarungen zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten. Unabhängig von solchen Vereinbarungen kann der Bevollmächtigte gegenüber der Bank/Sparkasse ab dem Zeitpunkt der Ausstellung dieser Vollmacht von ihr Gebrauch machen.

Die Bank/Sparkasse prüft nicht, ob der „Vorsorgefall“ beim Kontoinhaber/Vollmachtgeber eingetreten ist.

Der Bevollmächtigte zeichnet:

Ihre Bank/Sparkasse ist gesetzlich verpflichtet, den Bevollmächtigten anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren. Zur Erteilung der Konto-/Depot-/Schrankfachvollmacht suchen Sie daher bitte in Begleitung Ihres Bevollmächtigten Ihre Bank/Sparkasse auf.