Merkblatt zur Bewertung ausländischer Abschlüsse in einem Gesundheitsfachberuf - (Thüringen)

Die Bewertung ausländischer Abschlüsse in einem Gesundheitsfachberuf erfolgt durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 550.

Zur Bearbeitung sind zunächst folgende Unterlagen notwendig:
Folgende Unterlagen legen Sie bitte später nach Aufforderung noch vor, da diese zum Zeitpunkt der Urkundenerteilung nicht älter als drei Monate sein dürfen:
Wichtige Hinweise

Alle Dokumente müssen sowohl in Originalsprache als auch in deutscher Übersetzung vorgelegt werden.

Übersetzungen sind von einem in Deutschland oder im Ausland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer / Dolmetscher anfertigen zu lassen.

Bitte reichen Sie alle Dokumente als amtlich beglaubigte Kopien (angefertigt in Deutschland oder durch deutsche Botschaft / Konsulat) ein, die sodann auch im Thüringer Landesverwaltungsamt verbleiben.