Wir bitten Sie, alle Antragsunterlagen im Original oder in amtlich beglaubigter Form bei uns einzureichen. Originalbelege erhalten Sie auf Wunsch zurück (bitte vermerken Sie dies auf den Antragsunterlagen!)
Beglaubigungsvermerke erteilen siegelführende Behörden, z. B. Amtsärzte, Notare, Bürger- und Meldeämter. Beglaubigungen durch Kircheneinrichtungen können leider nicht anerkannt werden.