Approbation oder Berufserlaubnis als Zahnarzt zuzüglich Nachweis über den gleichwertigen Ausbildungsstand
Identitätsnachweis (z. B. persönliche Vorlage eines Personalausweises)
tabellarische Aufstellung über die absolvierte Weiterbildung und die Berufspraxis
ausländischer Weiterbildungsnachweis sowie Bescheinigungen über die Berufspraxis
in Fällen des § 5 Abs. 2 WBO¹) Konformitätsbescheinigungen oder Tätigkeitsnachweise der letzten 5 Jahre
in Fällen des § 6 WBO²) zusätzliche Nachweise zur Prüfung der Gleichwertigkeit der absolvierten Weiterbildung
für den Fall, dass in einem anderen Europäischen Staat ein Nachweis über eine Weiterbildung ausgestellt wurde, die ganz oder teilweise in Drittstaaten absolviert wurde, Unterlagen darüber, welche Tätigkeiten in Drittstaaten durch die zuständige Stelle des Ausstellungsmitgliedstaates in welchem Umfang auf die Weiterbildung angerechnet wurden
Nachweis der Digitalen Volumentomographie Fachkunde (nur im Fachgebiet Kieferorthopädie)