Diesem Antrag liegt die 41. BImSchV vom 02. Mai 2013 (Bekanntgabeverordnung - BGBl. I S.973,1001) zugrunde.
Es ist ggf. zu berücksichtigen, dass die oder der Sachverständige mehrere Prüfungsbereiche beantragt, die aus unterschiedlichen Kombinationen verschiedener Anlagenarten und Fachgebieten bestehen können.
für alle im Rahmen des § 29a BImSchG anfallenden sicherheitstechnischen Prüfungen und Prüfungen von sicherheits- technischen Unterlagen für folgenden Prüfungsbereich (Kombination von Anlagenarten und Fachgebieten nach Anlage 2 der 41. BImSchV):