Erklärung des Verpflichtungsgebers vor der Ausländerbehörde zur Abgabe der Verpflichtungserklärung - (deutsch)

Ich bestätige, vor Abgabe der Verpflichtungserklärung auf folgende Punkte ausdrücklich hingewiesen worden zu sein:

1. Umfang der eingegangenen Verpflichtungen

1. Umfang der eingegangenen Verpflichtungen

Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, zum Beispiel Kosten für Ernährung, Bekleidung, Wohnraum - privat oder im Hotel - sowie Kosten für Arzt, Medikamente, Krankenhaus, Pflegeheim oder sonstige medizinisch notwendige Behandlungen. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch beruhen, im Gegensatz zu Aufwendungen, die auf einer Beitrags- leistung beruhen. Aus den genannten Gründen empfiehlt sich der Abschluss einer Krankenversicherung.

Die Verpflichtung umfasst auch die Kosten einer möglichen zwangsweisen Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung nach den Paragraphen 66 und 67 Aufenthaltsgesetz. Derartige Abschiebungskosten sind zum Beispiel Reisekosten (Flugticket und / oder sonstige Transportkosten), eventuelle Kosten einer Sicherheitsbegleitung sowie Kosten der Abschiebehaft.

2. Dauer der eingegangenen Verpflichtungen

2. Dauer der eingegangenen Verpflichtungen

Die aus der Verpflichtungserklärung resultierende Verpflichtung erstreckt sich unabhängig von der Dauer des zugrunde liegenden Aufenthaltstitels auf den gesamten sich der Einreise anschließenden Aufenthalt, auch auf Zeiträume eines möglichen illegalen Aufenthalts. Im Regelfall endet die Verpflichtung mit dem Ende des vorgesehenen Gesamt- aufenthaltes oder dann, wenn der ursprüngliche Aufenthaltszweck durch einen anderen ersetzt und dafür ein neuer Aufenthaltstitel erteilt wurde.

3. Vollstreckbarkeit

3. Vollstreckbarkeit

Die aufgewendeten öffentlichen Mittel können im Wege der Vollstreckung zwangsweise beigetrieben werden.

4. Freiwilligkeit der Angaben

4. Freiwilligkeit der Angaben

Alle von mir gemachten Angaben und Nachweise beruhen auf Freiwilligkeit.

Ich wurde von der Ausländerbehörde / Auslandsvertretung auf den Umfang und die Dauer der Haftung hingewiesen, die Möglichkeit von Versicherungsschutz sowie die zwangsweise Beitreibung der aufgewendeten Kosten im Wege der Vollstreckung, soweit ich meiner Verpflichtung nicht nachkomme.

Ich wurde belehrt, dass unrichtige und unvollständige Angaben strafbar sein können, zum Beispiel bei vorsätzlichen, unrichtigen oder unvollständigen Angaben kann man mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe belangt werden. Siehe auch Paragraph 95 Aufenthaltsgesetz.

Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten gemäß Paragraph 69 Absatz 2 Nummer 2 h Aufenthaltsverordnung gespeichert werden.

Ich wurde darauf hingewiesen, dass eine Ablichtung der Verpflichtungserklärung bei der Auslandsvertretung abzugeben ist und somit vor Antragstellung eine Kopie gefertigt werden sollte.

Weiterhin bestätige ich, zu der Verpflichtung auf Grund meiner wirtschaftlichen Verhältnisse in der Lage zu sein und erkläre, dass ich keine weiteren Verpflichtungen eingegangen bin, die die Garantiewirkung der aktuellen Verpflichtungs- erklärung gefährden.

Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich den Inhalt dieser Belehrung verstanden und einen Abdruck davon erhalten habe.

Unterschrift des sich Verpflichtenden:

Name, Vorname