Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG mit Stellungnahme der Meldebehörde (Seite 1)

gem. § 81 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Lichtbild

grundsätzlich
biometrietauglich!
35 x 45 mm

Bitte mitbringen,
nicht
aufkleben!

Hinweis: Die Beantragung eines Aufenthaltstitels hat für jede Person – auch für Kinder – auf einem eigenen Vordruck zu erfolgen (§ 81 AufenthG).

Antragsteller / Antragstellerin
Geschlecht
Familienstand
verheiratet
in eingetragener Lebenspartnerschaft lebend
geschieden
verwitwet
getrennt lebend
Einreise und Aufenthalt
Ersteinreise

Angaben über Visum nur bei erster Antragstellung notwendig

Wohnsitz(e)
Frühere Aufenthalte in Deutschland