Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG (Seite 1)

gem. § 81 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Lichtbild

Seit dem 01.05.2025 sind ausschließlich
digitale biometrische Lichtbilder

zulässig!

Hinweis: Die Beantragung eines Aufenthaltstitels hat für jede Person – auch für Kinder – auf einem eigenen Vordruck zu erfolgen (§ 81 AufenthG).

Antragsteller / Antragstellerin
Geschlecht
Familienstand
verheiratet
in eingetragener Lebenspartnerschaft lebend
geschieden
verwitwet
getrennt lebend
Einreise und Aufenthalt

Angaben über Visum nur bei erster Antragstellung notwendig

Wohnsitz(e)
Frühere Aufenthalte in Deutschland