gem. § 81 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Seit dem 01.05.2025 sind ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig!
Hinweis: Die Beantragung eines Aufenthaltstitels hat für jede Person – auch für Kinder – auf einem eigenen Vordruck zu erfolgen (§ 81 AufenthG).
Angaben über Visum nur bei erster Antragstellung notwendig